Energie- und Tageslichtsimulation

Im Zuge der Energieeinsparverordnung ist eine integrierte und koordinierte energetische Gebäudeplanung notwendig. Aus diesem Grund bieten wir neben dem Nachweis der Energieeinsparverordnung zusätzlich eine integrierte energetische Gebäudeplanung an. Zusätzlich zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen erarbeiten wir Ihnen gerne ein Konzept für weitere Energieeinsparungen und stehen auch bei der Beantragung von Fördergeldern beratend zur Seite.

Insbesondere bei Neubauten im Nullenergiestandard, Passivhausbauweise oder Plusenergiehäusern setzen wir eine thermische Gebäudesimulation ein, um die einzelnen energetischen Maßnahmen optimal aufeinander abzustimmen. Wir ermitteln bei Bedarf die CO²-Einsparung, die das Gebäude im Vergleich mit Bestandsgebäuden oder den Referenzgebäuden nach EnEV erzielt.

In Bezug auf Nachhaltigkeitszertifizierungen können wir Ihnen DGNB-Audits in Zusammenarbeit mit unserem Partner-Ingenieurbüro Dr. Trinius anbieten.

Im Rahmen der europäischen Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden (Energiepass) waren wir bereits vor der endgültigen Einführung 2007 aktiv und haben an beiden Feldversuchen der Deutschen Energieagentur (DENA) zur Einführung von Energiepässen teilgenommen. Wir können daher auf einen reichen Erfahrungsschatz mit den Berechnungsmethoden der DIN 18599 – sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude – verweisen. Zudem waren wir aktiv an einem Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zur Ermittlung von Energieverbrauchswerten bei Bestandsgebäuden beteiligt.

Auch bei der Auswahl von regenerativen Energieträgern, wie sie vom Energieeinsparungs-Wärmegesetz (EEWärmeG) verlangt wird, stehen wir dem Bauherrn beratend zur Seite.

Für anstehende Gebäudesanierungen bieten wir auch eine Energieberatung an. Die Beratung erfolgt durch zusätzlich qualifizierte Ingenieure, und beinhaltet eine genaue Analyse des derzeitigen Gebäudezustandes mit dem vorhandenen Energieverbrauch und Schadstoffausstoß. Danach wird ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der Sanierungsvorschläge für eine verbesserte Wärmedämmung, den Austausch der Heizanlagen und neu geplante Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie enthält.

Für die Erlangung von gewissen Fördergeldern der KfW-Bank, wie z.B. zinsgünstige Kredite und/oder Tilgungszuschuss dient die Energieberatung als Grundlage. Diese Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, wenn die Vor-Ort-Beratung durch einen unserer beim BAFA eingetragenen Energieberater durchgeführt wird.

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